Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)

Overview

  1. § 1 Erfaßte Unternehmen
  2. § 2 Anteilseigner
  3. § 3 Arbeitnehmer und Betrieb
  4. § 4 Kommanditgesellschaft
  5. § 5 Konzern
  6. § 6 Grundsatz
  7. § 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  8. § 8
  9. § 9
  10. § 10 Wahl der Delegierten
  11. § 11 Errechnung der Zahl der Delegierten
  12. § 12 Wahlvorschläge für Delegierte
  13. § 13 Amtszeit der Delegierten
  14. § 14 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
  15. § 15 Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
  16. § 16 Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
  17. § 17 Ersatzmitglieder
  18. § 18
  19. § 18a
  20. § 19 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  21. § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
  22. § 21 Anfechtung der Wahl von Delegierten
  23. § 22 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
  24. § 23 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
  25. § 24 Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder
  26. § 25 Grundsatz
  27. § 26 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
  28. § 27 Vorsitz im Aufsichtsrat
  29. § 28 Beschlußfähigkeit
  30. § 29 Abstimmungen
  31. § 30 Grundsatz
  32. § 31 Bestellung und Widerruf
  33. § 32 Ausübung von Beteiligungsrechten
  34. § 33 Arbeitsdirektor
  35. § 34
  36. § 35
  37. § 36 Verweisungen
  38. § 37 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
  39. § 38
  40. § 39 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
  41. § 40 Übergangsregelung
  42. § 41 Inkrafttreten