Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Overview

  1. § 1 Zulassung
  2. § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
  3. § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
  4. § 1c Evaluierung
  5. § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
  6. § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
  7. § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
  8. § 1g Datenverarbeitung
  9. § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
  10. § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
  11. § 1j Verordnungsermächtigung
  12. § 1k Ausnahmen
  13. § 1l Evaluierung
  14. § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
  15. § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
  16. § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
  17. § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
  18. § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
  19. § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
  20. § 4a Fahreignungsseminar
  21. § 4b Evaluierung
  22. § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
  23. § 5a
  24. § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
  25. § 6 Verordnungsermächtigungen
  26. § 6a Gebühren
  27. § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
  28. § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
  29. § 6d Auskunft und Prüfung
  30. § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
  31. § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
  32. § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
  33. § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
  34. § 8 Ausnahmen
  35. § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
  36. § 9 Mitverschulden
  37. § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
  38. § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
  39. § 12 Höchstbeträge
  40. § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
  41. § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
  42. § 13 Geldrente
  43. § 14 Verjährung
  44. § 15 Verwirkung
  45. § 16 Sonstige Gesetze
  46. § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
  47. § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
  48. § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
  49. § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
  50. § 20 Örtliche Zuständigkeit
  51. § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
  52. § 22 Kennzeichenmissbrauch
  53. § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
  54. § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
  55. § 23 (weggefallen)
  56. § 24 Bußgeldvorschriften
  57. § 24a 0,5 Promille-Grenze
  58. § 24b (weggefallen)
  59. § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
  60. § 25 Fahrverbot
  61. § 25a Kostentragungspflicht des Halters
  62. § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
  63. § 26a Bußgeldkatalog
  64. § 27 Informationsschreiben
  65. § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
  66. § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
  67. § 28b
  68. § 29 Tilgung der Eintragungen
  69. § 30 Übermittlung
  70. § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
  71. § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  72. § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
  73. § 31 Registerführung und Registerbehörden
  74. § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
  75. § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
  76. § 34 Erhebung der Daten
  77. § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
  78. § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
  79. § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  80. § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
  81. § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  82. § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  83. § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
  84. § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
  85. § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
  86. § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
  87. § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
  88. § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
  89. § 39a Auskunft über Daten
  90. § 40 Übermittlung sonstiger Daten
  91. § 41 Übermittlungssperren
  92. § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
  93. § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
  94. § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
  95. § 45 Anonymisierte Daten
  96. § 46
  97. § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
  98. § 48 Registerführung und Registerbehörden
  99. § 49 Zweckbestimmung der Register
  100. § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
  101. § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
  102. § 52 Übermittlung
  103. § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
  104. § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  105. § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  106. § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  107. § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
  108. § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
  109. § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
  110. § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
  111. § 61 Löschung der Daten
  112. § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
  113. § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
  114. § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
  115. § 63b Verordnungsermächtigungen
  116. § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
  117. § 63d Informationen an die Halter
  118. § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
  119. § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
  120. § 64 Gemeinsame Vorschriften
  121. § 65 Übergangsbestimmungen
  122. § 66 Verkündung von Rechtsverordnungen
  123. Anlage (zu § 24a)
  124. Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1099)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -