Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (VGG)

Overview

  1. Inhaltsübersicht None
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Verwertungsgesellschaft
  4. § 3 Abhängige Verwertungseinrichtung
  5. § 4 Unabhängige Verwertungseinrichtung
  6. § 5 Rechtsinhaber
  7. § 6 Berechtigter
  8. § 7 Mitglieder
  9. § 7a Außenstehender
  10. § 8 Nutzer
  11. § 9 Wahrnehmungszwang
  12. § 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
  13. § 11 Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke
  14. § 12 Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten
  15. § 13 Bedingungen für die Mitgliedschaft
  16. § 14 Elektronische Kommunikation
  17. § 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
  18. § 16 Grundsatz der Mitwirkung
  19. § 17 Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung
  20. § 18 Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe
  21. § 19 Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung
  22. § 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
  23. § 21 Geschäftsführung
  24. § 22 Aufsichtsgremium
  25. § 23 Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten
  26. § 24 Getrennte Konten
  27. § 25 Anlage der Einnahmen aus den Rechten
  28. § 26 Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
  29. § 27 Verteilungsplan
  30. § 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
  31. § 27b Mindestbeteiligung des Urhebers
  32. § 28 Verteilungsfrist
  33. § 29 Feststellung der Berechtigten
  34. § 30 Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten
  35. § 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten
  36. § 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
  37. § 33 Beschwerdeverfahren
  38. § 34 Abschlusszwang
  39. § 35 Gesamtverträge
  40. § 36 Verhandlungen
  41. § 37 Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt
  42. § 38 Tarifaufstellung
  43. § 39 Tarifgestaltung
  44. § 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
  45. § 41 Auskunftspflicht der Nutzer
  46. § 42 Meldepflicht der Nutzer
  47. § 43 Elektronische Kommunikation
  48. § 44 Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot
  49. § 45 Abzüge
  50. § 46 Verteilung
  51. § 47 Informationspflichten
  52. § 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen
  53. § 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
  54. § 50 Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
  55. § 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
  56. § 51a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information
  57. § 51b Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft
  58. § 52 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke
  59. § 52a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken
  60. § 52b Nicht verfügbare Werke
  61. § 52c Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten
  62. § 52d Verordnungsermächtigung
  63. § 52e Anwendung auf verwandte Schutzrechte
  64. § 53 Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung
  65. § 54 Informationen für Berechtigte
  66. § 55 Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen
  67. § 56 Informationen für die Allgemeinheit
  68. § 57 Jahresabschluss und Lagebericht
  69. § 58 Jährlicher Transparenzbericht
  70. § 59 Anwendungsbereich
  71. § 60 Nicht anwendbare Vorschriften
  72. § 61 Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften
  73. § 62 Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten
  74. § 63 Berichtigung der Informationen
  75. § 64 Elektronische Übermittlung von Informationen
  76. § 65 Überwachung von Nutzungen
  77. § 66 Elektronische Nutzungsmeldung
  78. § 67 Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten
  79. § 68 Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen
  80. § 69 Repräsentationszwang
  81. § 70 Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft
  82. § 71 Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation
  83. § 72 Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
  84. § 73 Wahrnehmung bei Repräsentation
  85. § 74 Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme
  86. § 75 Aufsichtsbehörde
  87. § 76 Inhalt der Aufsicht
  88. § 77 Erlaubnis
  89. § 78 Antrag auf Erlaubnis
  90. § 79 Versagung der Erlaubnis
  91. § 80 Widerruf der Erlaubnis
  92. § 81 Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis
  93. § 82 Anzeige
  94. § 83 Bekanntmachung
  95. § 84 Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige
  96. § 85 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
  97. § 86 Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  98. § 87 Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  99. § 88 Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft
  100. § 89 Anzuwendendes Verfahrensrecht
  101. § 90 Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen
  102. § 91 Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen
  103. § 92 Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge
  104. § 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen
  105. § 94 Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
  106. § 95 Allgemeine Verfahrensregeln
  107. § 96 Berechnung von Fristen
  108. § 97 Verfahrenseinleitender Antrag
  109. § 98 Zurücknahme des Antrags
  110. § 99 Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
  111. § 100 Verfahren bei mündlicher Verhandlung
  112. § 101 Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung
  113. § 102 Gütliche Streitbeilegung; Vergleich
  114. § 103 Aussetzung des Verfahrens
  115. § 104 Aufklärung des Sachverhalts
  116. § 105 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch
  117. § 106 Einstweilige Regelungen
  118. § 107 Sicherheitsleistung
  119. § 108 Schadensersatz
  120. § 109 Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag
  121. § 110 Streitfälle über Gesamtverträge
  122. § 111 Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
  123. § 112 Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien
  124. § 113 Durchführung der empirischen Untersuchung
  125. § 114 Ergebnis der empirischen Untersuchung
  126. § 115 Verwertung von Untersuchungsergebnissen
  127. § 116 Beteiligung von Verbraucherverbänden
  128. § 117 Kosten des Verfahrens
  129. § 118 Fälligkeit und Vorschuss
  130. § 119 Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes
  131. § 120 Entscheidung über Einwendungen
  132. § 121 Entscheidung über die Kostenpflicht
  133. § 122 Festsetzung der Kosten
  134. § 123 Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen
  135. § 124 Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle
  136. § 125 Aufsicht
  137. § 126 Beschlussfassung der Schiedsstelle
  138. § 127 Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle
  139. § 128 Gerichtliche Geltendmachung
  140. § 129 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts
  141. § 130 Entscheidung über Gesamtverträge
  142. § 131 Ausschließlicher Gerichtsstand
  143. § 132 Übergangsvorschrift für Erlaubnisse
  144. § 133 Anzeigefrist
  145. § 134 Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes
  146. § 135 Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
  147. § 136 Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums
  148. § 137 Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht
  149. § 138 Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde
  150. § 139 Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
  151. § 140 Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021
  152. § 141 Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung
  153. Anlage (zu § 58 Absatz 2)