§ 80 HBO – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (HBO)

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Sind Bauprodukte entgegen § 24 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.