dskrpt
Beta
For Lecturers
For Students
What our Users say
Library
Login
Sign up
Home
For Lecturers
For Students
What our users say
Library
Login
§ 212 StGB – Totschlag
Strafgesetzbuch (StGB)
Previous
Next
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.