Die Fallsammlung richtet sich an Studierende mit fortgeschrittenen Kenntnissen, ist aber auch in der Examensvorbereitung zur Wiederholung des wesentlichen Pflichtstoffs im Öffentlichen Baurecht geeignet. Die Übungsfälle gehen aus vom hessischen Landesrecht. Da sich die Vorschriften bis auf die Nummerierung aber nicht wesentlich von den Vorschriften in anderen Bundesländern unterscheiden und sich die Fälle schwerpunktmäßig im Verwaltungsprozessrecht und Bauplanungsrecht abspielen, können die Fälle auch von Studierenden in anderen Bundesländern gelöst werden.