Vertragsrecht III (Schuldrecht BT)

Prof. Dr. Karsten Thorn, LL.M

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Prof. Dr. Karsten Thorn, LL.M

Prof. Dr. Karsten Thorn, LL.M

Karsten Thorn, geboren 1963 in Trier, studierte Rechtswissenschaften in Trier und an der Georgetown University in Washington D.C., mit den Abschlüssen Erstes Juristisches Staatsexamen (1988) und Master of Laws (1989). Von 1989 an bis zu seinem Ruf an die Bucerius Law School war er bei Professor Dr. Bernd von Hoffmann an der Universität Trier am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung tätig, zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft bis 1992, dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter bis 1997 und schließlich als wissenschaftlicher Assistent. In der Zeit von 1990 bis 1993 absolvierte er sein Referandariat in der Wahlfachgruppe Europa- und Völkerrecht in den Kanzleien Hengeler, Mueller, Weitzel, Wirtz, Frankfurt am Main, und Frère Cholmeley, Paris, und legte 1993 das Zweite juristische Staatsexamen ab. 1996 promovierte Karsten Thorn am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier bei Professor Dr. von Hoffmann über das Thema "Der Mobiliarerwerb vom Nichtberechtigten" und wurde 1998 zum Prüfer für die Wahlfachgruppe "IPR und Rechtsvergleichung" im Ersten Juristischen Staatsexamen bestellt. Von 2000 bis 2007 übernahm Karsten Thorn Lehrtätigkeiten als Gastdozent an den Universitäten von Orléans und Metz. Im Februar 2004 habilitierte er sich mit einer Arbeit über "Koordinierung von Privatrechtsordnungen durch Anwendung ausländischen Kollisionsrechts" an der Universität Trier. Seit September 2004 lehrt Karsten Thorn an der Bucerius Law School Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Internationalen Privatrecht, insbesondere Schuld- und Sachenrecht, im Internationalen Zivilverfahrensrecht, in der Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit sowie im Urheberrecht.

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