Ziel dieser Veranstaltung ist, die zentralen familienrechtlichen Institute – Verlöbnis, Ehe/Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Kindschaft – und die daraus folgenden Ansprüche und Rechtsverhältnisse darzustellen. Im Vordergrund stehen die vermögensrechtlichen Folgen familienrechtlicher Beziehungen:
Ansprüche infolge Rücktritts vom Verlöbnis (§§ 1298 ff. BGB)
Schlüsselgewalt und Verfügungsberechtigung der Ehegatten (§§ 1357 ff. BGB)
vermögensrechtliche Folgen der Scheidung
Ausgleichsansprüche nichtehelicher Lebensgefährten
deliktischer Schutz familienrechtlicher Rechtsbeziehungen
gesetzliche Vertretung, insbesondere durch die Eltern
Eltern-Kind-Verhältnis und deliktische Haftung
Den Gegenbegriff bilden die personenrechtlichen Folgen, etwa Fragen der elterlichen Personensorge (z.B. wer entscheidet über Erziehung und Ausbildung eines Kindes? Haben Großeltern oder der nur-leibliche Vater eines Kindes Anspruch auf Umgang mit dem Kind?) oder der Personensorge über betreute Personen (z.B. wer entscheidet über medizinische Behandlungen eines nicht Einwilligungsfähigen?).