Familienrecht umfasst das Verhältnis von Eltern und Kindern, das Eherecht sowie den Schutz von fürsorgebedürftigen Minderjährigen und Erwachsenen durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Eigentlich geht es also um Personenrecht. Dieses Skript wurde von Professorin Dr. Anne Röthel begründet und während ihrer Zeit an der Bucerius Law School bis 2023 weiterentwickelt.